App "Digitales Amt"
Nutzung der App "Digitales Amt"
Um oesterreich.gv.at noch komfortabler nutzen zu können, wurde die App "Digitales Amt" entwickelt. Damit haben Sie alle Bürgerservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer ID Austria jederzeit Amtswege komfortabel online erledigen. Laden Sie sich einfach "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria / Handy-Signatur an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile von "Digitales Amt" uneingeschränkt nützen.
Entstehen für mich Kosten?
Die Nutzung von "Digitales Amt" sowie die Aktivierung der ID Austria sind für Bürgerinnen/Bürger vollkommen kostenlos. Grundsätzlich können Gebühren für die Beantragung und Ausstellung von Dokumenten anfallen. Sie werden im konkreten Anlassfall rechtzeitig darüber informiert.
Wie kann ich mit "Digitales Amt" signieren?
Voraussetzung ist, dass Sie bereits in der App angemeldet sind. Öffnen Sie "Digitales Amt", gehen Sie auf "Profil" (Symbol in der Tab-Leiste unten) und wählen Sie "Offene Signaturen". Prüfen Sie das zu unterschreibende Dokument und schließen Sie den Vorgang mit "Unterschreiben" ab. Wenn Sie zugestimmt haben, von "Digitales Amt" Mitteilungen zu erhalten, werden Sie auf diesem Weg auf offene Signaturen hingewiesen.
Anmeldung in "Digitales Amt"
Wie kann ich mich in "Digitales Amt" anmelden?
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich zum ersten Mal in der App per ID Austria / Handy-Signatur anmelden, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone ein Zweitgerät (z.B. einen Laptop).
Hinweis
Wenn Sie sich mit einer Handy-Signatur anmelden, wird im Zuge der Anmeldung Ihre Handy-Signatur zur ID Austria umgestellt. Dabei behalten Sie alle Funktionen und Ihre Anmeldedaten. Andere Handy-Signatur Services können Sie auch mit der ID Austria weiter nutzen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
Starten Sie den Anmeldeprozess in "Digitales Amt" auf Ihrem Smartphone:
- Schritt 1: Öffnen Sie "Digitales Amt" und klicken Sie auf das Symbol "Anmelden" (in der Tab-Leiste unten).
- Schritt 2: Klicken Sie auf "Anmelden".
- Schritt 3: Wählen Sie nun die Anmeldeart "Anmelden mit ID Austria / Handy-Signatur".
Für die nächsten Schritte benötigen Sie aus Sicherheitsgründen das erwähnte Zweitgerät (z.B. einen Laptop):
- Schritt 4: Gehen Sie mit Ihrem Zweitgerät auf die Webseite oesterreich.gv.at/digitalesamt.
- Schritt 5: Klicken Sie dort auf "Jetzt starten" und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen/Ihrer Mobiltelefonnummer und Ihrem selbst gewählten Signatur-Passwort durch Klicken auf "Identifizieren" an.
- Schritt 6: Sie erhalten in Kürze eine TAN per SMS auf Ihrem Smartphone. Geben Sie diese sechsstellige TAN auf Ihrem Zweitgerät ein und klicken Sie auf "Signieren".
Ab nun geht es wieder in "Digitales Amt" auf Ihrem Smartphone weiter:
- Schritt 7: Wählen Sie in der App "Jetzt QR-Code einscannen" und erlauben Sie der App den Zugriff auf Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung, danach identifizieren Sie sich per Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung.
- Schritt 8: Erlauben Sie der App den Zugriff auf die Kamera und scannen Sie den am Bildschirm Ihres Zweitgeräts angezeigten QR-Code ein. Alternativ können Sie auch den Aktivierungscode verwenden.
- Schritt 9: Geben Sie Ihr Signatur-Passwort ein und klicken Sie auf "Weiter".
- Schritt 10: Unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage, indem Sie auf "Unterschreiben und abschicken" klicken und Ihre Identität mittels Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung bestätigen.
- Schritt 11: Erlauben Sie abschließend der App Ihnen Mitteilungen zu senden, um über offene Signaturen oder wichtige Hinweise informiert zu werden.
Dieser Prozess muss nur einmal durchgeführt werden. Danach kann die Anmeldung mit Hilfe von Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung durchgeführt werden.
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihre ID Austria erfolgreich mit der App "Digitales Amt" verknüpft. Ab sofort können Sie Ihre Amtswege rund um die Uhr digital erledigen.
Anleitung als Video
Warum werde ich fallweise beim Öffnen von "Digitales Amt" nach meinem Signatur-Passwort gefragt?
Bei der erstmaligen Anmeldung ist die Eingabe Ihres Signatur-Passworts notwendig. Dabei wird ein Sicherheitszertifikat ausgestellt. Solange das Sicherheitszertifikat gültig ist, ist eine Identifikation per Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung ausreichend. Das Zertifikat muss allerdings aus Sicherheitsgründen nach spätestens sechs Monaten automatisch erneuert werden. Dann ist die erneute Eingabe Ihres Signatur-Passworts notwendig. Zudem kann ein Update der App eine Neuausstellung des Zertifikats und damit eine erneute Eingabe Ihres Signatur-Passworts erfordern.
Wie kann ich mich in "Digitales Amt" abmelden?
Gehen Sie auf "Profil" (Symbol in der Tab-Leiste unten) und wählen Sie "Abmelden".
Hinweis: Wenn Sie sich abmelden, können Sie die App weiterhin nutzen. Beachten Sie, dass die Nutzung der digitalen Amtsservices nur nach erneuter Anmeldung möglich ist.
Systemanforderungen
Welche Systemanforderungen muss mein Smartphone erfüllen, damit ich mich in der App "Digitales Amt" anmelden kann?
Damit Sie die App "Digitales Amt" verwenden können, muss Ihr Smartphone folgende Systemanforderungen erfüllen:
- iOS: Zur Identifizierung müssen Sie Touch ID bzw. Face ID in den Einstellungen aktiviert haben sowie die Betriebssystemversion iOS 12.1 oder höher verwenden.
- Android: Zur Identifizierung ist ein Gerät erforderlich, das die Android BiometricPrompt API unterstützt.
- Zur Identifizierung mit Ihrem Fingerabdruck sind ein Fingerabdrucksensor und die Betriebssystemversion Android 8 (Oreo) oder höher erforderlich.
- Zur Identifizierung mit Ihrem Gesicht oder Ihren Augen ist eine Gesichtserkennung (z.B. Face Unlock oder Face Scan) oder ein Iris-Scanner sowie die Betriebssystemversion Android 10 oder höher erforderlich.
Hinweis
Information zur Gesichts-/Iriserkennung bei Android-Geräten
Für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen von "Digitales Amt" ist entscheidend, dass eine vom Betriebssystem akzeptierte Methode der Gesichts-/Iriserkennung für kryptographische Operationen aktiviert ist (siehe oben genannte Voraussetzungen: Android BiometricPrompt API, Android 10 oder höher). Nur wenn dies der Fall ist, kann "Digitales Amt" die aktivierte Methode als sichere Identifizierung akzeptieren.
Die Methoden vieler Android-Geräte zur Gesichts-/Iriserkennung entsprechen nicht den beschriebenen Anforderungen. Letztere werden mit Stand 1.1.2023 nur von wenigen Android-Geräten unterstützt, z.B. dem Pixel 4 von Google. Falls Ihr Gerät jedoch zusätzlich Fingerabdruck anbietet, wählen Sie bitte diese Authentifizierungsmethode.
Wieso muss ich mich in "Digitales Amt" fallweise mit Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung identifizieren?
Um digitale Amtsservices und Single-Sign-On (SSO) nutzen zu können, müssen Sie sich beim Start der App mit Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung identifizieren. Bei Nutzung eines digitalen Amtsservice ist zudem eine elektronische Unterschrift mit Ihrer ID Austria notwendig, welche eine weitere Identifikation erfordert.
Ich erhalte die Fehlermeldung "Integritätsprüfung fehlgeschlagen". Was kann ich tun?
Es wurde auf Ihrem Gerät eine Modifizierung des Betriebssystems (Entsperrung des Bootloaders und/oder Rooting) festgestellt. Aus Sicherheitsgründen kann deshalb keine Anmeldung durchgeführt werden. Um die Identifikation per ID Austria nutzen zu können, müssen Sie Ihr Smartphone auf den ursprünglichen Zustand zurücksetzen.
Geräte mit mobilen Betriebssystemen wie Android und iOS werden üblicherweise mit eingeschränkten Benutzerrechten ausgeliefert. Die Sicherheitsarchitektur der Systeme verhindert auf diese Weise, dass Benutzerinnen/Benutzer bzw. installierte Apps unmittelbaren Zugriff auf Systemdaten und die Daten anderer Apps erhalten.
Ein Gerät, das laut technischer Tests nicht den Spezifikationen der Herstellerinnen/der Hersteller entspricht, birgt somit die Gefahr, dass die Sicherheitsmaßnahmen der ID Austria umgangen werden können (z.B. indem ein Fingerabdruck als unterschriftsberechtigt definiert wird, der nicht von der authentifizierten Nutzerin/dem authentifizierten Nutzer der ID Austria stammt) und somit nicht sichergestellt werden kann, wer ein digitales Amtsservice digital signiert. Um die Sicherheit der ID Austria weiterhin sicherzustellen, ist die Nutzung von "Digitales Amt" mit gerooteten Geräten nicht möglich.
Warum funktionieren die digitalen Amtsservices in "Digitales Amt" fallweise mit Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung?
Aus Sicherheitsgründen kann in "Digitales Amt" die ID Austria nur mit Fingerabdruck bzw. Gesichts-/Iriserkennung aktiviert werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen