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  • Registerauszug Geburt

    Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt

    Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.

    Er enthält wie die Geburtsurkunde:

    • die Namen des Kindes,
    • das Geschlecht des Kindes,
    • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
    • die Personendaten der Eltern,
    • das Datum der Ausstellung sowie
    • die Amtssignatur.

    Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion