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    Geldleistungen und Soziales

    Allgemeine Informationen

    • Grundwehrdiener (Stand: 1. Jänner 2024)
      • Monatsgeld: 278,71 Euro
      • plus monatliche Grundvergütung von 306,39 Euro
    • Ab dem Dienstgrad "Gefreiter" eine monatliche Dienstgradzulage von 75,11 Euro, ab dem Dienstgrad "Korporal" von 93,89 Euro sowie ab dem Dienstgrad "Zugsführer" von 112,34 Euro

    Soziales

    Neben den Geldleistungen können für Sie – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen wie beispielsweise:

    • Familien-/Partnerunterhalt
      Für die Zeit des Grundwehrdienstes besteht Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt, wenn Sie laut Gesetz für andere Personen (Ehepartnerin, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder, außereheliche Kinder) Unterhalt zu leisten haben.
    • Wohnkostenbeihilfe
      Zur Abdeckung der notwendigen Kosten, die nachweislich während des Grundwehrdienstes für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen.
    • Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
      Während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat dürfen Massenbeförderungsmittel für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort kostenlos benützt werden.
      Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Vergütung der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Massenbeförderungsmitteln (ausgenommen Flugzeug) für Fahrten auf beliebigen Wegstrecken im Inland bis zum Höchstausmaß von 320 Kilometern pro Monat.
      Des Weiteren werden in bestimmten Fällen die Fahrtkosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort ersetzt (z.B. bei der ersten Fahrt zum Dienstort). Für Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten wurde das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER (KTÖ BH) eingeführt. Das KTÖ BH gilt frühestens einen Tag vor Beginn des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes oder des Wehrdienstes als Zeitsoldat. Die Gültigkeit endet grundsätzlich einen Tag nach Ablauf des Wehrdienstes. Anspruchsberechtigte können ab einem Monat vor dem Einberufungstermin das KTÖ BH an einer bedienten Servicestelle (alle besetzten Schalter der teilnehmenden Verkehrsverbünde) unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß der Erläuterung im Einberufungsbefehl ausstellen lassen.

    Zuständige Stelle

    Das Heerespersonalamt

    Erforderliche Unterlagen

    Formular "Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)"

    Auf dem jeweiligen Formular finden Sie eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.

    Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Serviceline des Heerespersonalamtes unter:
    • Ihre Vorgesetzten (diese sind dazu verpflichtet, auch in außerdienstlichen Angelegenheiten beizustehen)

    Zusätzliche Informationen

    Auskünfte über die Familienbeihilfe erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

    Weiterführende Links

    Zum Formular

    Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)

    Letzte Aktualisierung: 13. Jänner 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung