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  • Standesamt

    Sinnverwandter Begriff: Personenstandsbehörde

    Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.

    Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.

    Personenstandsbehörden sind:

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion