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  • Miete

    Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.

    Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.

    Beispiel

    • Wohnung
    • Haus
    • Auto

    Hinweis

    Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion