Zum Inhalt springen
  • Aufenthaltsrecht und Erwerbstätigkeit in Nicht-EU-Ländern

    Wollen Österreicherinnen/Österreicher in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat arbeiten und für längere Zeit dort leben, benötigen sie in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.

    Die bevorzugten Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind laut → Statistik Austria (Statistik der am 1. Juli 2023 im Nicht-EU-Ausland wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger in absteigender Reihenfolge):

    Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion