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  • Begutachtungsentwurf: Arbeitsmarktservicegesetz u.a.

    Eine neue AMS Weiterbildungshilfe soll implementiert werden

    • Beginn der Begutachtung: 15. September 2025
    • Ende der Begutachtung: 29. Septermber 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit 1. Jänner 2026

    Ziele

    Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Personen

    Inhalt

    Implementierung AMS Weiterbildungsbeihilfe

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.

    Begutachtungsentwurf ( Parlamentsdirektion)

     

    Letzte Aktualisierung: 15.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion