Begutachtungsentwurf: Arbeitsmarktservicegesetz u.a.
Eine neue AMS Weiterbildungshilfe soll implementiert werden
- Beginn der Begutachtung: 15. September 2025
- Ende der Begutachtung: 29. Septermber 2025
- Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich mit 1. Jänner 2026
Ziele
Weiterbildung insbesondere für weniger qualifizierte Personen
Inhalt
Implementierung AMS Weiterbildungsbeihilfe
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.
Weiterführende Links
Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)