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  • Begriffe mit L

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    Laienrichter

    Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürgerinnen/unbescholtene Bürger als Laienrichterinnen/Laienrichter (Schöffinnen/Schöffen, Geschworene) eingesetzt.

    Dabei werden durch Zufallsverfahren 25- bis 65-Jährige ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich auszuüben.

    Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion