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  • Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes
  • Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und
    31. Oktober 2023 online beantragt werden.

    Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes wird durch einen einmaligen Zuschuss an einkommensschwache Haushalte in der Steiermark gewährt.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 400,- pro Haushalt (€ 300,- „Wohn- und Heizkostenzuschuss“ und € 100,- „Weiterer Wohnkostenzuschuss“). Auf die Gewährung des Zuschusses besteht kein Rechtsanpruch.

    Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche

    • In den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
    • In den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
    • In der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben;

    Und den Förderungsvoraussetzungen entsprechen:

    • Persönliche Voraussetzungen (Volljährigkeit; Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023)
    • Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von € 30.734,- nicht überschritten werden.

    Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online – www.soziales.steiermark.at – beantragt werden.

    Für Personen ohne Internetzugang ist zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 die Beantragung im Gemeindeamt möglich.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.soziales.steiermark.at.