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  • Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

    Kundinnen/Kunden müssen sich beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Rechtsgrundlage

    Identifikationsverordnung - IVO

    Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion