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  • Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Wohnsitz im Inland
    • Die/der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.

    Achtung

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (→ PV)
    • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.010,40 Euro (Wert 2025)
      • höchste Beitragsgrundlage: 7.525,00 Euro (Wert 2025)
      • niedrigster Beitrag: 230,37 Euro
      • höchster Beitrag: 1.715,70 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    § 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Zum Formular

    Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger