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  • Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde

    Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

    Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion