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  • Dienstvertrag

    Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

    Dienstvertrag/Dienstzettel

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion