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  • Wichtige Information für Pflegende Angehörige!

    Der Angehörigenbonus wird ab Juli 2023 ausbezahlt!

    Die Regierung schafft ab Juli 2023 einen Angehörigenbonus für die Personen, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten und selbst- oder weiterversichert sind. Auch Angehörigen mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionisten, gebührt der Bonus unter bestimmten Voraussetzungen.

    Bereits voriges Jahr im Mai angekündigt, treten die Bestimmungen für den sogenannten Angehörigenbonus ab 1. Juli 2023 in Kraft. Im heurigen Jahr werden deswegen auch nur 750 Euro ausbezahlt. Ab 2024 wird der Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro gebühren.

    Anspruch und Voraussetzungen:

    Als Voraussetzungen für den Erhalt des Angehörigenbonus gilt das Vorliegen der Pflegestufe 4 oder höher, sowie die Dauer der Pflege und das Einkommen. Anspruch auf diesen Bonus haben ebenfalls jene Pensionistinnen und Pensionisten, die die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

    Voraussetzungen:

    • Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
    • Pflege einer/eines nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr
    • Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1.500 Euro nicht überschreiten.

     

    Ausführliche Informationen sowie den Antrag findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz