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  • Personaldatenänderung im Identitätsausweis

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Eine Personaldatenänderung kann sein:

    Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres