Zum Inhalt springen

  • Warning: DOMDocument::loadHTML(): Tag nav invalid in Entity, line: 6 in /home/doblzwaring/public_html/wp-content/themes/municipality-dobl-zwaring/functions/theme/oesterreichgvat.php on line 41

    Allgemeines zum Identitätsausweis

    Allgemeine Informationen

    Hinweis

    Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Der Identitätsausweis für österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger wird dem internationalen Standard bei Identitätsdokumenten entsprechend als Plastikkarte im Format der Scheckkarte, Kreditkarte, Kundenkarte usw. ausgegeben. Dieser Ausweis ist mit modernsten, fälschungssicheren Methoden hergestellt und aufgrund seines Materials besonders langlebig und widerstandsfähig.

    Das Format des Identitätsausweises hat den Vorteil, dass die Staatsbürgerin/der Staatsbürger den Ausweis jederzeit bei sich führen kann und sich damit gegenüber Behörden, Sicherheitsorganen und im privaten Bereich ausweisen kann.

    Achtung

    Der Identitätsausweis gilt als Ausweisdokument innerhalb des Landes, stellt jedoch keinen Passersatz dar, wie der Personalausweis.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Neuausstellung eines Identitätsausweises" (z.B. erforderliche Unterlagen, Kosten etc.) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

    Fristen

    Der Identitätsausweis hat kein "gilt bis"-Datum. Er wird nur dann ungültig, wenn Sie am Lichtbild nicht mehr eindeutig erkennbar sind, sich Ihre Personendaten geändert haben oder die Eintragungen oder die Unterschrift am Ausweis nicht mehr lesbar sind

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.

    Rechtsgrundlagen

    § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres